Amtliche Zustellung von Erklärungen

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Erklärungen in zivilrechtlichen Angelegenheiten wie

  • Kündigungen
  • Fristansetzungen
  • Verfügungen

stellt das Stadtammannamt in seinem Zuständigkeitsbereich (im Stadtkreis) auf Verlangen zu
Die Annahme einer amtlich zugestellten Erklärung darf nicht verweigert werden


Kosten

Kosten je Zustellung mindestens Fr. 80.00


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