Beglaubigung

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Für Beglaubigungen können andere Schalteröffnungszeiten gelten
Wir empfehlen eine Terminabsprache mit dem zuständigen Amt


Die Beglaubigung ist eine Bestätigung der Echtheit

Wir beglaubigen 
   
Unterschriften Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/ Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück
ist mitzubringen
Handzeichen Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/ Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück
ist mitzubringen
Kopien Originale sind vorzulegen
Protokollauszüge Originale der Protokolle
sind vorzulegen
Sicherung eines Datums   
Fotos Abgebildete Personen müssen anwesend sein
Gegenstände sind vorzulegen

Kosten

1 Beglaubigung ab Fr. 20.00


Überbeglaubigung und Apostille

Überbeglaubigungen sowie Apostillen stellt die Staatskanzlei des Kantons Zürich aus


Eidesstattliche Erklärungen

Eidesstattliche Erklärungen müssen von einem Notar zu deren Gültigkeit öffentlich beurkundet werden

Wenden Sie sich dazu an das für Ihren Wohnort zuständige Notariat


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Weitere Informationen

nach Organisation

Behörden, Allgemeine Verwaltung, Departemente & Dienstabteilungen

 
 
 

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