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Zum SeitenanfangBeglaubigung
Für Beglaubigungen können andere Schalteröffnungszeiten gelten
Wir empfehlen eine Terminabsprache mit dem zuständigen Amt
Die Beglaubigung ist eine Bestätigung der Echtheit
| Wir beglaubigen | |
|---|---|
| Unterschriften | Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/
Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende
Schriftstück
ist mitzubringen |
| Handzeichen | Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/
Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende
Schriftstück
ist mitzubringen |
| Kopien | Originale sind vorzulegen |
| Protokollauszüge | Originale der Protokolle
sind vorzulegen |
| Sicherung eines Datums | |
| Fotos | Abgebildete Personen müssen anwesend sein
Gegenstände sind vorzulegen |
Kosten
1 Beglaubigung ab Fr. 20.00
Rechtliche Grundlagen
Überbeglaubigung und Apostille
Überbeglaubigungen sowie Apostillen stellt die Staatskanzlei des Kantons Zürich aus
Eidesstattliche Erklärungen
Eidesstattliche Erklärungen müssen von einem Notar zu deren Gültigkeit öffentlich beurkundet werden
Wenden Sie sich dazu an das für Ihren Wohnort zuständige Notariat

