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Zum SeitenanfangVerbot
Das Allgemeine Verbot richtet sich gegen unbestimmte Personen, üblicherweise zum Schutz von Grundeigentum
Schilder weisen auf die drohende Polizeibusse bis höchstens Fr. 2000 bei Missachtung des Verbots hin
Häufig machen gelbe Markierungen auf das bestehende Verbot aufmerksam
Jede/r Berechtigte kann Zuwiderhandlungen der Stadtpolizei anzeigen
Vorgehen für Verbot
1. Verfahren Bezirksgericht
- beachten Sie die Checkliste für Verbote
das Begehren allgemeines Verbot
dem Bezirksgericht Zürich, Einzelgericht summarisches Verfahren, Wengistrasse 30, Postfach, 8026 Zürich, einreichen
2. Verfahren Stadtammannamt
Beantragen Sie die Errichtung des Verbots beim zuständigen Stadtammannamt
- Veröffentlichung des Verbotstextes im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie üblicherweise im Tagblatt der Stadt Zürich
- Besichtigung der Örtlichkeiten mit dem Antragsteller, Hersteller der Schilder sowie der Stadtpolizei
Begehren allgemeines Verbot
Kosten
Bezirksgericht Zürich mindestens Fr. 500.00
Stadtammannamt mindestens Fr. 1'100.00
Schilderhersteller ab Fr. 350.00
Anzeige an die Stadtpolizei
Anzeige wegen Missachtung privater Verkehrsanordnungen

