Verbot

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Bestehenden Verbotsschild

Das Allgemeine Verbot richtet sich gegen unbestimmte Personen, üblicherweise zum Schutz von Grundeigentum

Schilder weisen auf die drohende Polizeibusse bis höchstens Fr. 2000 bei Missachtung des Verbots hin

Häufig machen gelbe Markierungen auf das bestehende Verbot aufmerksam

Jede/r Berechtigte kann Zuwiderhandlungen der Stadtpolizei anzeigen

 


Vorgehen für Verbot


1. Verfahren Bezirksgericht

  • beachten Sie die Checkliste für Verbote
  • das Begehren allgemeines Verbot
    dem Bezirksgericht Zürich, Einzelgericht summarisches Verfahren, Wengistrasse 30, Postfach, 8026 Zürich, einreichen

 

2. Verfahren Stadtammannamt

Beantragen Sie die Errichtung des Verbots beim zuständigen Stadtammannamt

  1. Veröffentlichung des Verbotstextes im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie üblicherweise im Tagblatt der Stadt Zürich
  2. Besichtigung der Örtlichkeiten mit dem Antragsteller, Hersteller der Schilder sowie der Stadtpolizei


Kosten


Bezirksgericht Zürich mindestens Fr. 500.00
Stadtammannamt mindestens Fr. 1'100.00
Schilderhersteller ab Fr. 350.00


Anzeige an die Stadtpolizei

Anzeige wegen Missachtung privater Verkehrsanordnungen

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