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Volljährige und urteilsfähige Personen sind handlungsfähig. Sind sie jedoch nicht in der Lage, ihre persönlichen, vermögensrechtlichen und administrativen Angelegenheiten selbst zu besorgen, können sie sich an Drittpersonen oder an verschiedene Institutionen wenden (z.B. Pro Senectute, Pro Infirmis, Spitex, kirchliche Sozialdienste, spezielle Fachdienste, Sozialzentren und weitere Amtsstellen etc.) oder sie können einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen. Kann auf diese Weise keine genügende Hilfe gewährt werden, ist die notwendige Unterstützung und Vertretung im Rahmen vormundschaftlicher Betreuung sicherzustellen.

