Kindesvermögen

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Tod eines Elternteils / Scheidung der Eltern

Fallbeispiel 1
Der Vater des minderjährigen Paul hinterlässt nach seinem Tode ein Vermögen. Weshalb wird die Vormundschaftsbehörde hier tätig ?
Der überlebende Elternteil hat der Vormundschaftsbehörde ein Inventar über den Nachlass und das Vermögen des minderjährigen Kindes einzureichen. Sie hat von Gesetzes wegen zu prüfen, ob die Interessen des Kindes am Nachlass gewahrt werden und das Kindesvermögen ordnungsgemäss verwaltet wird. Ist dies der Fall, sind in der Regel keine weiteren Anordnungen der Vormundschaftsbehörde notwendig.
Bei grossen und komplexen Vermögen, oder wenn es die persönlichen Verhältnisse erfordern, kann der verantwortliche Elternteil verpflichtet werden, der Vormundschaftsbehörde regelmässig Bericht zu erstatten.
Ist die sorgfältige Verwaltung des Kindesvermögens nicht ausreichend gewährleistet, trifft die Vormundschaftsbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindesvermögens (z.B. Vermögenssperre).
Kann der Gefährdung des Kindesvermögens nicht auf andere Weise begegnet werden, wird dessen Verwaltung einem Beistand übertragen.


Fallbeispiel 2
Die Eltern von Sarah lassen sich scheiden. Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, wird die zuständige Vormundschaftsbehörde darüber in Kenntnis gesetzt. Was hat die Vormundschaftsbehörde damit zu tun ?
Derjenige Elternteil, dem das Kind bei der Scheidung zugesprochen wird, hat der Vormundschaftsbehörde ein Inventar über ein allfälliges Kindesvermögen einzureichen. Die Vormundschaftsbehörde kann nötigenfalls die oben erwähnten Anordnungen treffen. 


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