Über die Vormundschaftsbehörde

Seite vorlesen

Im Kanton Zürich ist die Vormundschaftsbehörde eine kommunale Verwaltungsbehörde. Jede Gemeinde hat ihre eigene Vormundschaftsbehörde. Die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich ist eine selbständige und unabhängige Behörde. Sie untersteht direkt der Aufsicht des Bezirksrates und der Direktion der Justiz und des Innern (Gemeindeamt).
Die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich besteht aus sieben vollamtlichen Mitgliedern (Waisenräte, Waisenrätinnen), die durch den Gemeinderat (Legislative) gewählt werden. Die Vormundschaftsbehörde wird vom jeweiligen Stadtratsmitglied, das dem Sozialdepartement vorsteht, präsidiert.
Jedes der sieben Behördemitglieder leitet eine Abteilung, in der in Zusammenarbeit mit einem Juristen bzw. einer Juristin und dem Sekretariat die anfallenden Geschäfte behandelt und alle zur Feststellung des Sachverhaltes notwendigen Abklärungen veranlasst werden.
Die Beschlüsse über vormundschaftliche Massnahmen werden auf Antrag der Behördemitglieder wöchentlich in zwei Kammern unter dem Vorsitz der beiden Vizepräsidenten gefasst.
Auch für Spezialaufgaben wie Inventaraufnahmen, Beurteilung von Vermögensanlagen, Berichtsprüfung und Erbschaftsangelegenheiten stehen der Behörde fachkundige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung.


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

nach Organisation

Behörden, Allgemeine Verwaltung, Departemente & Dienstabteilungen

 
 
 

Notrufnummern

Telefonnummern mit 24-Stunden-Betrieb

 
Kartenportal
Stadtplan, Katasterauskunft, Wohnbauförderung, GeoShop
Häufig gestellte Fragen
Amtshäuser der Stadt Zürich
Wichtige Dienste
Entsorgung, Ferien, Baustellen, Newsletter
 
 

Kontakt

Stadt Zürich
Vormundschaftsbehörde

Stauffacherstrasse 45
8004 Zürich
Telefon 044 412 11 11
Fax 044 362 17 63

Lageplan: Vormundschaftsbehörde, Stauffacherstrasse 45

Plan vergrössern
Fahrplan nach Zürich, Stauffacher