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Zum SeitenanfangÜber die Vormundschaftsbehörde
Im Kanton Zürich ist die Vormundschaftsbehörde eine kommunale Verwaltungsbehörde. Jede Gemeinde hat ihre eigene Vormundschaftsbehörde. Die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich ist eine selbständige und unabhängige Behörde. Sie untersteht direkt der Aufsicht des Bezirksrates und der Direktion der Justiz und des Innern (Gemeindeamt).
Die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich besteht aus sieben vollamtlichen Mitgliedern (Waisenräte, Waisenrätinnen), die durch den Gemeinderat (Legislative) gewählt werden. Die Vormundschaftsbehörde wird vom jeweiligen Stadtratsmitglied, das dem Sozialdepartement vorsteht, präsidiert.
Jedes der sieben Behördemitglieder leitet eine Abteilung, in der in Zusammenarbeit mit einem Juristen bzw. einer Juristin und dem Sekretariat die anfallenden Geschäfte behandelt und alle zur Feststellung des Sachverhaltes notwendigen Abklärungen veranlasst werden.
Die Beschlüsse über vormundschaftliche Massnahmen werden auf Antrag der Behördemitglieder wöchentlich in zwei Kammern unter dem Vorsitz der beiden Vizepräsidenten gefasst.
Auch für Spezialaufgaben wie Inventaraufnahmen, Beurteilung von Vermögensanlagen, Berichtsprüfung und Erbschaftsangelegenheiten stehen der Behörde fachkundige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung.

