Rechtsschutz

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Faires Verfahren
Dem Rechtsschutz der an einem vormundschaftlichen Verfahren beteiligten Person wird grosse Bedeutung beigemessen. Jedermann hat das Recht auf ein korrektes und faires Verfahren. Die Mitglieder und Mitarbeitenden der Vormundschaftsbehörde begegnen den in Not und Schwierigkeiten geratenen Menschen mit Achtung und Wertschätzung und nehmen auf ihre Meinung und Anliegen Rücksicht (rechtliches Gehör).


Begründeter Beschluss

Beschlüsse und Verfügungen enthalten eine Begründung, die es den Adressaten erlaubt, die Ursachen und Gründe der behördlichen Anordnung nachzuvollziehen und deren Rechtmässigkeit zu überprüfen.


Beschwerde gegen Entscheide der Vormundschaftsbehörde

Jeder Entscheid der Vormundschaftsbehörde ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Er kann von Betroffenen oder nahe stehenden Personen mit Beschwerde an den Bezirksrat und danach mit Rekurs an das Obergericht weitergezogen werden. Für die Behandlung von Rechtsmitteln gegen Einweisungen in stationäre Einrichtungen ist der Einzelrichter des Bezirksgerichtes zuständig. In bestimmten Fällen kann letztlich das Bundesgericht angerufen werden.


Beschwerde gegen Handlungen der Mandatsträger

Gegen Handlungen oder Unterlassungen der vormundschaftlichen Mandatsträger/innen kann durch die Betroffenen oder ihr nahestehenden Personen bei der Vormundschaftsbehörde Beschwerde geführt werden.


Schweigepflicht

Die Vormundschaftsbehörde untersteht einer strengen und umfassenden Schweigepflicht. Sie darf Daten und Informationen, welche ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, ohne Einwilligung der Betroffenen oder ohne klare Rechtsgrundlage nicht an Dritte oder andere Behörden weitergeben.


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