Mobile Menu

Global Navigation

1951 Neubürgerinnen und Neubürger in der Stadt Zürich

Medienmitteilung

Deutschland, Italien und die Türkei führen Rangliste der Herkunftsländer an

Der Stadtrat von Zürich hat heute Abend die im letzten Jahr eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer an einer Feier im Kongresshaus willkommen geheissen. Stadt-rat Gerold Lauber erinnerte in seiner Ansprache daran, dass über 70 Prozent der Stimmenden in Zürich die Masseneinwanderungsinitiative abgelehnt hatten. Er bat die Neubürgerinnen und Neubürger, wach und mit kritischer Zuneigung am politischen und gesellschaftlichen Leben der Stadt teilzunehmen.

5. März 2015

Jeweils im ersten Quartal des Jahres lädt der Stadtrat von Zürich die im Vorjahr neu in Zürich eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer zu einer Feier ein. Gut 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind heute Abend dieser Einladung ins Kongresshaus gefolgt. Anwesend waren neben Stadtrat Gerold Lauber, der die Neubürgerinnen und Neubürger begrüsste, auch die Stadträte Raphael Golta, Daniel Leupi, Filippo Leutenegger und Andres Türler sowie Stadtschreiberin Claudia Cuche-Curti sowie Mitglieder des Gemeinderats.

Neubürgerinnen und Neubürger aus knapp 100 Herkunftsländern

2014 erhielten 1951 Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer und das Zürcher Bürger-recht, rund 200 weniger als im Jahr 2013. Sie stammen aus knapp 100 Herkunftsländern, wobei Deutschland mit 336 Eingebürgerten, Italien (181) und die Türkei (124) die Rangliste anführen.  Daneben gibt es aber auch Länder, aus denen nur gerade eine einzige Person eingebürgert wurde – Länder wie Aserbaidschan, Indonesien, Irland, Mexiko oder Syrien. 

«Wach und mit kritischer Zuneigung»

In seiner Begrüssungsansprache kam Stadtrat Gerold Lauber auf die Masseneinwanderungsinitiative zu sprechen und erinnerte daran, dass mehr als 70 Prozent der Stadtzürcher Stimmenden diese abgelehnt hatten. Er gab den Neubürgerinnen und Neubürger zum Schluss seiner Rede einen Wunsch mit auf den Weg: Er wünsche sich, sagte Gerold Lauber, «dass Sie nunmehr als gleichwertige Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wach und mit kritischer Zuneigung am politischen und gesellschaftlichen Leben unserer Stadt teilnehmen; damit wir gemeinsam und engagiert unser Geschick in die eigenen Hände nehmen». 

Neue Regelung für Einbürgerungswillige

Am 8. Januar 2014 hob der Gemeinderat die städtischen «Richtlinien für die Aufnahme von im Ausland geborenen Personen in das Bürgerrecht der Stadt Zürich» auf; eine Mehrheit des Rats war der Meinung, die kantonalen und eidgenössischen Bestimmungen reichten aus. Die wichtigste Neuerung, die sich daraus für Einbürgerungswillige ergab: Sie müssen nicht mehr sechs, sondern nur noch zwei Jahre in Zürich gewohnt haben, bevor sie eingebürgert werden können. Die neue Regelung wurde aber erst bei einem kleinen Teil der jetzt Eingebürgerten angewendet, da die meisten Einbürgerungsgesuche bereits 2013 eingereicht worden waren.

Weitere Informationen