Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Bestattung / Trauerfeier
Nach der Entscheidung, ob eine Kremation (die verstorbene Person wird eingeäschert) oder eine Erdbestattung (Bestattung mit dem Sarg in die Erde) gewünscht wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Abdankung und die Bestattungsfeierlichkeiten zu gestalten.
Möglichkeiten der Abdankung
- Erdbestattung oder Urnenbeisetzung am Grab mit anschliessender Abdankung in der Friedhofskapelle oder in einer Kirche.
- Erdbestattung oder Urnenbeisetzung mit Abdankung nur am Grab, durch eine/n PfarrerIn oder eine/n RednerIn.
- Erdbestattung oder Urnenbeisetzung ohne Abdankung am Grab, nur mit der Trauerfamilie.
- Trauerfeier in der Friedhofskapelle oder in einer Kirche. Die Erdbestattung oder die Urnenbeisetzung findet im engsten Familienkreis statt.
- Abdankungsfeier mit Sarg in der Friedhofskapelle oder in einer Abdankungshalle. Nach der Abdankung wird die verstorbene Person eingeäschert und die Urnenbeisetzung findet ein bis zwei Tage später im Beisein der Angehörigen statt. Diese Möglichkeit besteht nur in den Friedhöfen Schwandenholz, Uetliberg, Eichbühl, Krematorium Sihlfeld, Leimbach, Witikon, Sihlfeld D, sowie in den Abdankungshallen im Krematorium Nordheim.
- Die Urne darf auch mit nach Hause genommen werden.
Organisation der Bestattungsfeierlichkeiten
Wenn immer möglich, wird eine Bestattung durch unsere BestatterInnen oder das Friedhofspersonal begleitet.
- Zusammen mit Ihnen legen wir das Datum und die Zeit fest, an dem die Abdankung stattfinden soll. Das Bestattungsamt vereinbart für Sie den Termin mit dem Friedhof, der Kapelle oder der Kirche und dem/der PfarrerIn. Gehörte die verstorbene Person keiner Landeskirche an, helfen wir Ihnen gerne, eine/n Pfarrer/in oder eine/n private/n Bestattungsredner/in zu finden.
- Wir bieten für Sie einen Organisten oder eine Organistin auf. Geben Sie uns Ihre Wünsche an. Wir leiten sie gerne weiter. Falls Sie einen Solisten oder eine Solistin wünschen, vermitteln wir Ihnen einen Musiker oder eine Musikerin. Das Honorar wird den Hinterbliebenen separat in Rechnung gestellt. Zur Zeit stehen Solisten mit folgenden Instrumenten zur Auswahl: Trompete, Flöte, Harfe, Querflöte, Violine, Oboe, Panflöte, Bratsche, Klarinette, Saxofon, klassische Gitarre, Alphorn und Cello. Ausserdem vermitteln wir Ihnen gerne einen Sänger oder eine Sängerin.
- Die Stadt Zürich stellt der Trauerfamilie ein sechsplätziges Auto zur Verfügung. Sie werden innerhalb der Stadt Zürich abgeholt, auf den Friedhof oder zur Kirche geführt und nach Ihrer Angabe zurückgebracht. Es ist auch möglich, ein Rollstuhltaxi zu bestellen (Rollstuhl plus eine Begleitpersonen).
- Die amtliche Publikation erscheint im Tages-Anzeiger & NZZ am Tag vor und am Tag der Bestattung kostenlos. Ferner werden alle amtlichen Publikationen einer Woche, rückwirkend 1 x wöchentlich, jeweils am Mittwoch im Tagblatt publiziert.
- Auf Wunsch bestellen wir ein provisorisches Holzkreuz. Dieses ist kostenpflichtig und wird Ihnen durch den Schreiner separat in Rechnung gestellt.
- Eine Namensinschrift bei Gemeinschaftsgräbern ist freiwillig, kann aber auf Wunsch in den Friedhöfen Albisrieden, Altstetten, Fluntern, Manegg, Nordheim, Oerlikon und Sihlfeld angebracht werden. Die Kosten betragen zwischen Fr. 210.00 und Fr. 400.00.
- Wir organisieren den Urnentransport vom Krematorium zum Friedhof.
- Sollte es bei einer Trauerfeier in einer Kirche ausserhalb des Friedhofs oder den Abdankungshallen der Krematorien Nordheim oder Sihlfeld viele Blumenspenden geben, übernimmt der Fahrdienst der Stadt Zürich gegen Entschädigung den Blumentransport.

