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Reihengräber & Reihennischen
Beim Ableben einer Einwohnerin oder eines Einwohners der Stadt Zürich wird ein Reihengrab bzw. eine Reihennische unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ein Reihengrab bleibt nach der ersten Beisetzung mindestens 20 Jahre lang bestehen. Gräber werden im Auftrag der Angehörigen bepflanzt und mit einem Grabmal versehen, Nischen werden beschriftet. Nach Ablauf der Ruhefrist werden die Reihengräber durch die Stadt aufgehoben.
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