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Erdbestattungs-Reihengrab
Das Erdbestattungs-Reihengrab wird von der Stadt Zürich den EinwohnerInnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um ein Einzelgrab, das der "Reihe nach", entsprechend der Abfolge der Todesfälle, belegt wird. Nachträglich können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Bei der Aufhebung der Grabstätte verbleiben die Gebeine in der Erde.
- Grabplatz: Für EinwohnerInnen der Stadt Zürich unentgeltlich.
- Unterhalt: Pro Jahr Fr. 75.00 (obligatorisch)
- Bepflanzung: Kostenpflichtig, gemäss Auftrag der Hinterbliebenen/Auftraggebenden.
- Grabdauer: Die gesetzliche Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Es ist – im Gegensatz zu Mietgräbern - keine Verlängerung möglich. Spätere Beisetzung einer Urne ist möglich; die Grabdauer wird dadurch nicht verlängert. Bei der Aufhebung verbleiben die Gebeine und Urnen unberührt in der Erde. Da ganze Grabfelder geräumt werden, ist es möglich, dass Erdbestattungs-Reihengräber mehrere Jahre über der gesetzlichen Ruhefrist bestehen bleiben.
- Grabmasse: Länge 1.80 m x Breite 0.90 m.
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Erdbestattungs-Reihengrab

