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Kinder-Reihengrab
Für Kinder-Reihengräber bestehen separate Felder. Diese werden meist mit diversen persönlichen Sachen der verstorbenen Kinder geschmückt. Es entstehen dadurch sehr individuell gestaltete Gräber. Dieser Grabtyp bietet für einen Kinder-Sarg Platz. Bei der Aufhebung des Feldes verbleiben die Gebeine unberührt im Grab. Auch totgeborene Kinder haben Anspruch auf ein Grab.
- Grabplatz: Für EinwohnerInnen der Stadt Zürich unentgeltlich.
- Unterhalt: Pro Jahr Fr. 54.00 (obligatorisch)
- Bepflanzung: Individuell, gemäss Auftrag der Hinterbliebenen.
- Grabdauer: Die gesetzliche Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Bei der Aufhebung verbleiben die Gebeine und Urnen unberührt in der Erde. Es ist möglich, dass Kinder-Reihengräber mehrere Jahre über der gesetzlichen Ruhefrist bestehen bleiben.
- Grabmasse: Länge 1.20 m x Breite 0.75 m.
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Kinder-Reihengrab

