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Urnen-Reihengrab
Das Urnen-Reihengrab ist ein Grabtyp für die Urnenbeisetzung in die Erde und wird von der Stadt für EinwohnerInnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Das Grab muss mit einem passenden Grabzeichen in Form eines Grabsteines, einer Grabplatte, einer freien Plastik oder einem Holz- oder Eisenkreuz versehen werden. Nach Ablauf der 20 jährigen Ruhefrist werden die Gräber aufgehoben. Die Urnen bleiben unberührt in der Erde.
- Grabplatz: Für EinwohnerInnen der Stadt Zürich unentgeltlich.
- Unterhalt: Pro Jahr Fr. 63.00 (obligatorisch)
- Bepflanzung: Kostenpflichtig, gemäss Auftrag der Hinterbliebenen/Auftraggebenden.
- Grabdauer: Die gesetzliche Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Es ist – im Gegensatz zu Mietgräbern - keine Verlängerung möglich. Spätere Beisetzung/en bis zu 3 Urnen sind möglich; die Grabdauer wird dadurch nicht verlängert. Bei der Aufhebung verbleiben die Urnen unberührt in der Erde. Da ganze Grabfelder geräumt werden, ist es möglich, dass Urnen-Reihengräber mehrere Jahre über der gesetzlichen Ruhefrist bestehen bleiben.
- Grabmasse: Länge 1.20m x Breite 0.8m
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Urnen-Reihengräber

