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Urnen-Reihengrab

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Das Urnen-Reihengrab ist ein Grabtyp für die Urnenbeisetzung in die Erde und wird von der Stadt für EinwohnerInnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Das Grab muss mit einem passenden Grabzeichen in Form eines Grabsteines, einer Grabplatte, einer freien Plastik oder einem Holz- oder Eisenkreuz versehen werden. Nach Ablauf der 20 jährigen Ruhefrist werden die Gräber aufgehoben. Die Urnen bleiben unberührt in der Erde.

  • Grabplatz: Für EinwohnerInnen der Stadt Zürich unentgeltlich.
  • Unterhalt: Pro Jahr Fr. 63.00 (obligatorisch)
  • Bepflanzung: Kostenpflichtig, gemäss Auftrag der Hinterbliebenen/Auftraggebenden.
  • Grabdauer: Die gesetzliche Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Es ist – im Gegensatz zu Mietgräbern - keine Verlängerung möglich. Spätere Beisetzung/en bis zu 3 Urnen sind möglich; die Grabdauer wird dadurch nicht verlängert. Bei der Aufhebung verbleiben die Urnen unberührt in der Erde. Da ganze Grabfelder geräumt werden, ist es möglich, dass Urnen-Reihengräber mehrere Jahre über der gesetzlichen Ruhefrist bestehen bleiben.
  • Grabmasse: Länge 1.20m x Breite 0.8m


Merkblatt 5 & 6


Mehrere Reihen von Urnen-Reihengräber mit Grabbepflanzung und Blumen unter einem grossem Baum - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Urnen-Reihengräber


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