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Urnen-Reihennischen
Die Nische wird von der Stadt EinwohnerInnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Beisetzung der Urne erfolgt in eine Kammer, die in einer Wand - gemauert oder aus Beton gegossen - ausgespart wurde. In der Regel ist Platz für 1 bis 2 Urnen. Geschlossen wird die Nische durch eine Platte aus Naturstein oder Kupfer, auf welcher eine Namensinschrift angebracht werden kann.
- Grabplatz: Für EinwohnerInnen der Stadt Zürich unentgeltlich. Für die Pflege einer Urnen-Reihennische wird eine einmalige Gebühr von Fr. 300.00 erhoben.
- Inschrift: Die Beschriftung der Nischenplatte muss durch einen Bildhauer, im Auftrag der Angehörigen, vorgenommen werden.
- Grabdauer: Ruhefrist 20 Jahre, keine Verlängerung möglich. Spätere Beisetzung einer 2. Urne ist möglich; die Grabdauer wird dadurch nicht verlängert.
- Spezielles: Wird eine Nische vor Ablauf der ersten 10 Jahre aufgehoben, müssen die Kosten von Fr. 250.00 für eine neue Platte übernommen werden.
- Aufhebung: Bei der Aufhebung wird die Asche der Urne im Aschengrab beigesetzt.
Reihennischen gibt es nur auf den folgenden Friedhöfen: Eichbühl, Schwamendingen, Sihlfeld, Uetliberg und Witikon sowie im Urnenhain des Krematoriums Nordheim.
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Urnen-Reihennischen

