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Nichterhalt oder Verlust der Stimmunterlagen

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Sie haben Ihre Stimmunterlagen nicht oder unvollständig erhalten.

Das Abstimmungscouvert wird Ihnen mindestens drei Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag zugestellt.

Die Verpackung der Unterlagen erfolgt maschinell in unserer Stimmregisterzentrale. Obwohl die Maschine sehr genau arbeitet, ist es im Einzelfall möglich, dass Sie keine oder unvollständige Stimmunterlagen erhalten. Vielleicht ist der Ausweis jedoch auch auf dem Postweg verloren gegangen oder Sie haben die Stimmunterlagen verlegt.

Damit Sie trotzdem abstimmen können, nehmen Sie bitte mit Ihrem Kreisbüro Kontakt auf. Wir werden Ihnen das fehlende Material aushändigen oder zustellen.

Fehlende Unterlagen können bis spätestens Freitag vor dem Abstimmungswochenende angefordert werden.

Kommt das vermisste Stimmmaterial wieder zum Vorschein, bitten wir Sie, dieses zu vernichten. Eine doppelte Stimmabgabe ist strafbar.


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