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Stimmabgabe an der Urne
In der Woche vor dem Abstimmungssonntag ist die Stimmabgabe im Kreisbüro Ihres Wahlkreises während den Schalteröffnungszeiten möglich.
Bitte nehmen Sie Stimmrechtsausweis sowie Stimmzettel mit.
Stellvertretung
Die Stellvertretenden müssen gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis abgeben. Stellvertretung ist für höchstens zwei weitere im gleichen Wahlkreise wohnhaften Personen möglich. Ausnahme: Im Urnenlokal Hauptbahnhof kann eine stimmberechtigte Person zwei weitere Personen aus der ganzen Stadt vertreten. Die vertretene Person muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben. Ohne Unterschrift ist die Stellvertretung an der Urne nicht möglich.
Die Adressen der Stimmlokale sowie deren Öffnungszeiten sind auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises aufgeführt.

