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Parkkarte

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Gleichzeitig mit der Meldung Ihres Wohnungswechsels beim Kreisbüro können Sie eine provisorische Parkkarte beziehen.

Die provisorische Parkkarte ist auf 45 Tage befristet. Sie kann innerhalb von 14 Tagen nach der Meldung der Adressänderung beim zuständigen Kreisbüro bezogen werden.

Zur Ausstellung der provisorischen Parkkarte benötigen wir:

  • Die Nummer des Fahrzeugkennzeichens
  • Fr. 15.--

Infos zur definitiven Parkkarte, Tages- und Spezialbewilligungen erhalten Sie bei der Dienstabteilung Verkehr.


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