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Adressauskünfte
Das Personenmeldeamt erteilt Einzelauskünfte über Adressen. Telefonische Anfragen können nicht beantwortet werden.
Adressauskünfte können Sie beim online Schalter anfragen. Sie erhalten die Auskunft anschliessend per Post zusammen mit einem Einzahlungsschein für die Gebühren. Die Auskunft beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- oder Wegzug.
Sie erhalten Adressauskünfte auch am Schalter 7 - 15 im Stadthaus und in allen Kreisbüros.
Bitte bringen Sie mit
- amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis)
- Alle Ihnen bekannten Personalien der gesuchten Person wie Name, Vorname, ev. lediger Name, Geburtsdatum, ehemalige Wohnadresse sowie den Zeitraum von wann bis wann diese Person in Zürich wohnte.
- Fr. 10.-- bis Fr. 30.--
Bei Auskünften über Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, Zuzugs- sowie Wegzugsort ist zusätzlich ein Interessensnachweis erforderlich. Im Zweifelsfall kann das Personenmeldeamt verlangen, dass ein Nachweis vorgelegt wird (z.B. Gerichtsurkunde, Verlustschein des Betreibungsamtes, Vertrag mit gültiger Unterschrift usw.).
Wir bitten Sie, diese Anfragen per Post zu senden oder bei uns am Schalter vorzusprechen.
Eine online Anfrage ist in diesem Fall nicht möglich.
Die Gebühren variieren zwischen Fr. 10.-- und Fr. 30.--.

