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Verlängerung der Niederlassung

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Ihre Niederlassungsbewilligung läuft demnächst ab.

Einen Monat vor Ablauf stellt Ihnen Ihr Kreisbüro eine Einladung mit der Verfallsanzeige C zu. Sollten Sie diese nicht erhalten, melden Sie sich bitte mindestens 14 Tage vor Ablauf Ihres Ausweises bei dem für Sie zuständigen Kreisbüro.

Bitte bringen Sie mit

  • Niederlassungsbewilligung
  • gültigen Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte.)
  • Verfallsanzeige C
Die Gebühren sind jeweils auf der Einladung zur Verlängerung aufgeführt.



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