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Verlängerung des Aufenthalts B

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Ihre Aufenthaltsbewilligung B läuft demnächst ab.

Einen Monat vor dem Ablauf stellt Ihnen das Kreisbüro eine Einladung mit der Verfallsanzeige B zu. Sollten Sie diese nicht erhalten, melden Sie sich bitte mindestens 14 Tage vor Ablauf Ihres Ausweises bei dem für Sie zuständigen Kreisbüro.

Bitte bringen Sie mit

  • Aufenthaltsbewilligung
  • gültigen Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
  • Verfallsanzeige B
Die Gebühren sind jeweils auf der Einladung zur Verlängerung aufgeführt.




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