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Bezugsberechtigung

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse bekannt gegeben. Privaten, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, werden Personendaten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist.


Bestellung von Registerauszügen

Folgende Formulare und Bestätigungen können Sie online bestellen:

Bei schriftlichen Bestellungen benötigen wir folgende Angaben:

  • Name (+ evtl. Geburtsname/Allianzname) und Vorname der betroffenen Person/en
  • Datum des Ereignisses (Geburt, Anerkennung, Eheschliessung, Tod)
  • Name (+ Geburtsname/Allianzname) und Vorname der Eltern
  • Zustelladresse und Telefonnummer tagsüber

Möchten Sie den Auszug abholen, machen Sie einen entsprechenden Vermerk, ebenso wenn eine Drittperson beauftragen. Andernfalls erhalten Sie den Auszug mit Rechnung per Post (+ Versandkosten).


Apostille (Unterschriftenbeglaubigung)

Bei Auszügen kann von ausländischen Behörden eine Apostille verlangt werden. Diese ist einzuholen bei der Staatskanzlei Zürich. Auf Wunsch und gegen eine Gebühr von CHF 30.-- pro Auftrag erledigen wir das gerne für Sie.


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