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Wie wird geforscht?

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Die Bekanntgabe von Personendaten erfolgt durch Auszüge, Abschriften oder schriftliche Auskünfte (Bestätigung über Tatsachen aus den Registern).

Es werden keine mündlichen oder telefonischen Auskünfte erteilt.

Sie können die obgenannten Dokumente brieflich, per Fax oder persönlich mit einem gültigen Ausweis während den Öffnungszeiten im Stadthaus, Stadthausquai 17, 1. Stock, Büro 109, bestellen.

Beachten Sie bitte die allfällige Beilage der Bewilligung der Aufsichtsbehörde oder der schriftlichen Vollmacht einer bezugsberechtigten Person. 

Bei schriftlichen Bestellungen benötigen wir folgende Angaben

  • Ihre verwandtschaftliche Situation zur fraglichen Person
  • Name (Geburtsname/Allianzname) und Vornamen der betroffenen Person
  • Gewünschte Dokumente
  • Zustelladresse und Telefonnummer tagsüber

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