Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Bürgerrecht
Wie sieht es mit dem Bürgerrecht bzw. der Staatsangehörigkeit Ihres Kindes aus? Welchen Heimatort erwirbt Ihr Kind?
Schweizer Heimatort / Eltern verheiratet
Sind die Eltern miteinander verheiratet und führen einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind den Heimatort jenes Elternteils, dessen Familiennamen es führt.
Sind nur Mutter oder Vater Schweizer Bürgerin oder Bürger, erhält das Kind den Heimatort des Schweizer Elternteils (unabhängig vom Namen).
Schweizer Heimatort / Eltern nicht verheiratet
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, und ist die Mutter Schweizer Bürgerin, so erhält das Kind das Schweizer Bürgerrecht (Kantons- und Gemeindebürgerrecht) der Mutter.
Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, und führt das Kind den Familiennamen des Schweizer Vaters, erhält es auch den Heimatort des Vaters.
Ausländische Staatsangehörigkeit
Über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit können wir keine Angaben machen. Auskunft erteilen gerne die Botschaft oder das Konuslat des entsprechenden Landes.
Doppelstaatsangehörigkeit
Aus schweizerischer Sicht spricht nichts gegen den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft oder beim Konsulat Ihres zweiten Heimatstaates, ob eine Doppelstaatsangehörigkeit auch dort möglich ist.
Zusätzliche Kontaktstellen für erleichterte Einbürgerung
Bundesamt für Migration
Sektion Bürgerrecht
Postfach
3003 Bern-Wabern
Telefon 031 322 11 13

