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Dokumente zur Registrierung
Mutter und Vater sind Schweizer Bürger
- Kopie des gültigen Passes oder der Identitätskarte
Mutter und Vater sind ausländische Staatsangehörige
Gerne beraten wir Sie telefonisch über die nötigen Dokumente. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +41 44 412 31 50.
Dokumente müssen immer im Original eingereicht werden. Sofern die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abgefasst sind, ist eine Übersetzung nötig.
Sind die Dokumente in der Schweiz übersetzt worden, muss der Übersetzer seine Unterschrift beim Notariat amtlich beglaubigen lassen.
Wir bedienen Sie gerne in Deutsch und sofern Ihre Muttersprache Französisch, Italienisch oder Englisch ist, beraten wir Sie gerne auch in diesen Sprachen.
Falls Sie keine der von uns angebotenen Sprachen verstehen und auch sprechen, müssen Sie eine/n Dolmetscher mitbringen. Diese Person muss auf der Dolmetscherliste des Obergerichts des Kantons Zürich eingetragen sein. Eine Auswahl dieser Personen finden Sie im PDF-Dokument.
Bei Fragen oder Unklarheiten geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft unter der Telefonnummer +41 44 412 31 50.
Für alle Eltern gilt
- Falls jemand von Ihnen ausserhalb von Zürich wohnt, benötigen wir zusätzlich ein Wohnsitzzeugnis der Einwohnerkontrolle bzw. des Personenmeldeamtes dieser Gemeinde, nicht älter als 6 Monate
- Verbindliche Vornamensgebung auf Geburtsanzeige im Spital (gut leserlich ausgefüllt, von Vater und Mutter unterschrieben)
- Falls vorhanden: Schweizer Familienbüchlein oder Familienausweis
Hinweis
Kinder werden vom Zivilstandsamt Zürich nur in die schweizerischen Familienbüchlein eingetragen. Sind die Eltern im Besitz eines ausländischen Familienbüchleins, so ist das entsprechende Konsulat zuständig.

