Navigation - Präsidialdepartement




Familiennamen

Seite vorlesen

Was Sie über den Familiennamen wissen sollten

Welchen Familiennamen führt Ihr Kind?

  • Das Kind miteinander verheirateter Eltern erhält mit der Geburt den Familiennamen, den seine Eltern gemeinsam führen. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, können sie wählen, ob das Kind den Familiennamen des Vaters oder der Mutter führt. Der für das erste Kind gewählte Familienname gilt auch für alle weiteren Kinder. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Familiennamen, den die Mutter im Zeitpunkt der Geburt führt. Führt sie als Schweizerin infolge einer früheren Eheschliessung einen Doppelfamiliennamen, erhält das Kind nur den 1. Teil dieses Doppelfamiliennamens.
Familienname nach späterer Heirat der Eltern?
  • Heiraten die Eltern des Kindes nach der Geburt einander, dann erwirbt das vorher geborene anerkannte Kind von Gesetzes wegen den gemeinsamen Familiennamen seiner Eltern, wie wenn es während der Ehe zur Welt gekommen wäre.
Wenn das Kind AusländerIn ist?
  • Besitzt das Kind nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit, kann die Namensgebung des Heimatlandes berücksichtigt werden. Diesbezüglich informieren wir Sie gerne persönlich.


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen