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Familiennamen

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Was Sie über den Familiennamen wissen sollten

Welchen Familiennamen führt Ihr Kind?

  • Das Kind miteinander verheirateter Eltern erhält mit der Geburt den Familiennamen, den seine Eltern bei der Heirat oder der Geburt des ersten Kindes bestimmt haben. Haben die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, bekommt diesen auch das Kind. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, können sie wählen, ob das Kind den ledigen Familiennamen des Vaters oder der Mutter führt. Familiennamen aus einer allfälligen früheren Ehe können für das Kind nicht gewählt werden. Der für das erste Kind gewählte Familienname gilt auch für alle weiteren Kinder.
  • Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den ledigen Familiennamen der Mutter. Haben die Eltern das gmeinsame Sorgerecht, kann das Kind auch den Namen des Vaters führen. Dazu muss der rechtskräftige Vertrag über das Sorgerecht im Original vorliegen.

Wenn das Kind AusländerIn ist?

  • Besitzt das Kind nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit, kann die Namensgebung des Heimatlandes berücksichtigt werden. Diesbezüglich informieren wir Sie gerne persönlich.


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