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Sorgerecht

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Die Kinder stehen bis zur Volljährigkeit unter der elterlichen Sorge

  • Sind die Eltern miteinander verheiratet, steht das Sorgerecht der Mutter und dem Vater gemeinsam zu.
  • Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, steht das Sorgerecht der Mutter zu.
    Nicht verheiratete Eltern können jedoch bei der Kindesschutzbehörde das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Im schriftlichen Antrag sind die Anteile der Betreuung und die Aufteilung der Unterhaltskosten festzulegen. Die Elternberatungsstelle ist bei der Ausarbeitung einer entsprechenden Vereinbarung behilflich.

Sozialzentrum Hönggerstrasse
Elternberatungsstelle
Hönggerstrasse 24
8037 Zürich
Tel: +41 43 444 64 70
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