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Was macht das Zivilstandsamt

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Nach Erhalt der Dokumente von Ihrem gewählten Spital/Geburtshaus, unternimmt das Zivilstandsamt Zürich Folgendes


  • Eintragung Ihres Kindes im Geburtsregister der Stadt Zürich
  • Zustellung eines Geburtsscheins und des nachgetragenen Familienbüchleins/Familienausweises (sofern vorhanden) an die Eltern
  • Geburtsmitteilung an den schweizerischen Wohnort der Eltern
  • Geburtsmitteilung an den Zuständigkeitsort der Eltern in Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein
  • Geburtsmitteilung an die Vormundschaftsbehörde des Wohnortes der Mutter, sofern die Eltern nicht verheiratet sind
  • Geburtsmitteilung an das Bundesamt für Migration, sofern ein Elternteil anerkannter Flüchtling, Asylbewerber oder vorläufig Aufgenommener ist
  • Mitteilung an das Bundesamt für Statistik

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