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Bürgerrecht / Staatsangehörigkeit
Welches Bürgerrecht haben die Eheleute und ihre Kinder
Die Heirat hat keinen Einfluss auf Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts.
Hingegen erwirbt die Schweizerin durch die Eheschliessung mit einem Schweizer die Bürgerrechte des Ehemannes, ohne die Bürgerrechte zu verlieren, die sie als ledig hatte.
Die gemeinsamen Kinder von Schweizern erhalten ausschliesslich das Bürgerrecht des Vaters.
Kinder aus binationalen Ehen erhalten das Bürgerrecht des schweizerischen Elternteils.
Besitzen weder Mutter noch Vater das Schweizer Bürgerrecht, entscheiden die Heimatstaaten über den Erwerb der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Die ausländischen Vertretungen in der Schweiz geben gerne Auskunft.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

