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Heirat & Geburt
Gemeinsame, anerkannte Kinder
- Haben Sie bereits gemeinsame Kinder? Sind diese vom Vater bereits anerkannt? Bestens. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. Ihre Kinder erhalten automatisch den vor der Heirat bestimmten gemeinsamen Familiennamen der Eltern und – sofern der Vater Schweizer Bürger ist – seinen Heimatort.
Gemeinsame, noch nicht anerkannte Kinder
- Hat der Vater sein Kind noch nicht anerkannt, melden Sie dies bitte beim Ehevorbereitungsverfahren an. Wir erklären Ihnen dann gerne, was Sie noch tun müssen.

