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Was macht das Zivilstandsamt
Jede Heirat wird vom Zivilstandsamt des Heiratsortes an folgende Stellen gemeldet
- Ehemitteilung an Ihre schweizerischen Wohnorte
- Ehemitteilung an den schweizerischen Geburtsort Ihres gemeinsamen Kindes
- Ehemitteilung an Ihren Zuständigkeitsort in Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein
- Ehemitteilung an das Bundesamt für Migration, sofern Sie anerkannter Flüchtling, AsylbewerberIn oder vorläufig Aufgenommene/r sind
- Mitteilung an das Bundesamt für Statistik

