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Namenserklärung vor der Heirat

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Machen Sie sich rechtzeitig vor der Heirat Gedanken über die von Ihnen gewünschten Familiennamen. Das ZGB lässt für Ehepaare folgende Namensführungen zu

Der Name des Mannes ist der gemeinsame Familienname.
Die Frau erhält mit der Trauung automatisch den Namen des Mannes. Es sind keine besonderen Formalitäten nötig.

Familienname:      Muster
Ehemann:           Muster
Ehefrau:             Muster
Kind:                  Muster

Der Name der Frau ist der gemeinsame Familienname.
Das bedingt ein Gesuch der Brautleute an die Namensänderungsbehörde des Wohnsitzkantons. Der Antrag zur Änderung muss vor der Trauung bewilligt sein. Das Zivilstandsamt Ihres Wohnortes hat das notwendige Formular bereit.

Familienname: Beispiel
Ehemann       Beispiel
Ehefrau         Beispiel
Kind              Beispiel

Der Name des Mannes ist der gemeinsame Familienname; die Frau stellt ihren bisherigen Familiennamen voran.
Die Frau trägt damit einen Doppelfamiliennamen ohne Bindestrich. Für diese Namensführung genügt eine der Trauung vorgängig abgegebene Erklärung der Verlobten auf dem Zivilstandsamt.

Familienname:  Muster
Ehemann        Muster
Ehefrau            Beispiel Muster
Kind                Muster

Der Name der Frau ist der gemeinsame Familienname; der Mann stellt seinen bisherigen Familiennamen voran.

Familienname:    Beispiel
Ehemann        Muster Beispiel
Ehefrau         Beispiel
Kind            Beispiel


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