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Was macht das Zivilstandsamt
Nach der Anmeldung des Todesfalls macht das Zivilstandsamt folgendes
- Eintragung ins Todesregister
- Nachtrag im schweizerischen Familienbüchlein (sofern vorhanden)
- Todesurkunde (sofern bestellt) an die Hinterbliebenen
- Todesmitteilung an den schweizerischen Wohnort
- Todesmitteilung an die AHV
- Mitteilung an das Bundesamt für Statistik
- Mitteilung an das Steueramt des zürcherischen Wohnortes
- Bei AusländernInnen Mitteilung an die Vertretung des Heimatstaates. Gegebenenfalls Mitteilung an das Bundesamt für Migration.

