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Was macht das Zivilstandsamt

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Nach der Anmeldung des Todesfalls macht das Zivilstandsamt folgendes


  • Eintragung ins Todesregister
  • Nachtrag im schweizerischen Familienbüchlein (sofern vorhanden)
  • Todesurkunde (sofern bestellt) an die Hinterbliebenen
  • Todesmitteilung an den schweizerischen Wohnort
  • Todesmitteilung an die AHV
  • Mitteilung an das Bundesamt für Statistik
  • Mitteilung an das Steueramt des zürcherischen Wohnortes
  • Bei AusländernInnen Mitteilung an die Vertretung des Heimatstaates. Gegebenenfalls Mitteilung an das Bundesamt für Migration.
Weitere Mitteilungen wie zum Beispiel an die Pensionskasse, die Krankenkasse, die Bank, den Arbeitgeber, den/die WohnungsvermieterIn, etc. sind von den Angehörigen selber zu erledigen.


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