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Ausländer: Was brauche ich?

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Sie werden bald Vater eines Kindes oder sind es bereits und Sie sind mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet? Dann können Sie -sofern alle Dokumente vollständig sind- bei uns eine Erklärung abgeben, dass Sie Vater des Kindes werden bzw. bereits sind. Dazu kommen Sie und die Mutter des Kindes bitte persönlich bei uns vorbei. Durch die Anerkennung werden Sie auch rechtlich als Vater festgestellt.

Zuständig für die Vaterschaftsanerkennung ist Zivilstandsamt am Geburtsort des Kindes oder am Wohnsitz oder Heimatort der Mutter oder des Vaters.

Über die nötigen Dokumente informieren wir Sie gerne telefonisch.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +41 44 412 31 50


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