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Sorgerecht

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Sind die Eltern nicht verheiratet, so steht die elterliche Sorge der Mutter zu. Die Vormundschaftsbehörde kann den Eltern auf Antrag hin die gemeinsame elterliche Sorge übertragen, sofern sie sich in einer Vereinbarung über ihre Anteile an der Betreuung des Kindes und die Verteilung der Unterhaltskosten geeinigt haben. Die Elternberatungsstelle ist bei der Ausarbeitung einer entsprechenden Vereinbarung behilflich.

Zusätzliche Kontaktstelle

Sozialzentrum Hönggerstrasse
Elternberatungsstelle
Hönggerstrasse 24
8037 Zürich
Telefon 043 444 64 70
Website


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