Navigation - Präsidialdepartement




Unterhaltszahlungen

Seite vorlesen

 Die Eltern sind gegenüber den Kindern unterhaltspflichtig. Nicht verheiratete Eltern regeln die Pflicht zur Unterhaltszahlung durch Vertrag. Der Unterhaltsvertrag ist der Vormundschaftsbehörde zur Genehmigung einzureichen.

Die Elternberatungsstelle ist bei der Ausarbeitung einer Unterhaltsvereinbarung behilflich.

Zusätzliche Kontaktstelle

Sozialzentrum Hönggerstrasse
Elternberatungsstelle
Hönggerstrasse 24
8037 Zürich
Telefon +41 43 444 64 70
Website


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen