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Was macht das Zivilstandsamt

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Wenn Sie Ihr Kind bei uns anerkannt haben, gelten Sie auch rechtlich als Vater des Kindes. Dies teilen wir folgenden Stellen mit, damit dort die nötigen Nachtragungen/Ergänzungen gemacht werden können:

  • Wohnort von Vater und Mutter (zur Nachführung der Einwohnerkontrollregister)
  • Vormundschaftsbehörde (Unterhaltsvertrag, Vereinbarung über die elterliche Sorge)
  • Sind Vater und/oder Mutter deutsche, italienische, liechtensteinische oder österreichische Staatsangehörige zusätzlich an die entsprechende Botschaft / das entsprechende Konsulat.
  • War die Mutter bei der Anerkennung nicht anwesend, erhält sie von uns mit eingeschriebenem Brief eine Mitteilung.


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