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Selbstregulierung
Um ethischen Standards zu genügen, setzen viele Länder auf die Selbstregulierungsgremien der Werbewirtschaftsbranche (vgl. z.B. die Schweizerische Lauterkeitskommission).
Diese Gremien formulieren Grundsätze, nach denen sie Werbung beurteilen. In den meisten Fällen enthalten die Grundsätze auch eine mehr oder weniger detaillierte Definition von sexistischer Werbung. Ausgangspunkt dafür sind die Grundregeln der Internationalen Handelskammer ICC. Dort ist in Artikel 4, Ziffer 1 festgehalten, dass Werbung nicht diskriminierend sein darf, auch nicht in Bezug auf das Geschlecht.

