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Gleichstellung im Betrieb

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Wenig oder keine Frauen im Kader; kein Vaterschaftsurlaub; kein Teilzeitstellen-Angebot; ungleiche Löhne für gleichwertige Arbeit; fehlendes Verständnis für MitarbeiterInnen mit Familienpflichten; ungleich auf die Geschlechter verteilte Weiterbildungsmöglichkeiten; keine flexiblen Arbeitszeitmodelle; Stelleninserate, die vor allem männlich konnotierte Anforderungen beschreiben; kein Reglement gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – dies sind untrügliche Zeichen dafür, dass es mit der Gleichstellung in einem Betrieb nicht zum Besten steht.


Unterstützung durch die Fachstelle für Gleichstellung

Firmen in der Stadt Zürich, die sich für die Gleichstellung von Frau und Mann engagieren wollen, aber nicht über das nötige know-how verfügen, erhalten Unterstützung bei der Fachstelle für Gleichstellung. Sie gibt Auskünfte, bietet Materialien an, vermittelt ExpertInnen oder übernimmt in beschränktem Rahmen selber Beratungen.


Unterstützung durch Finanzhilfen des Bundes

Um die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben zu fördern, unterstützt der Bund innovative, praxisnahe Projekte, die eine langfristige Wirkung versprechen, mit finanziellen Mittel. 

Seit 2009 können davon auch Unternehmen und Verwaltungseinheiten von Kantonen und Gemeinden profitieren.

Sämtliche Informationen dazu finden Sie auf der Website des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.


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