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Stadtverwaltung
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist ein vom Stadtrat formuliertes übergeordnetes Ziel, das für die ganze Stadtverwaltung gilt. Dabei sind zwei Ebenen zu unterscheiden:
- gleichstellungsförderndes Handeln der Stadtverwaltung gegen aussen (Gleichstellungspolitik)
- Förderung der Gleichstellung innerhalb der Stadtverwaltung (betriebliche Gleichstellung)
Reglement über die Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann in der Stadtverwaltung Zürich (Gleichstellungsreglement), Stadtratsbeschluss 1996 (PDF, 4 Seiten, 72 KB)
Support- und Querschnittleistungen der Fachstelle für Gleichstellung
Auf der Ebene der Gleichstellungspolitik wie auf der Ebene der betrieblichen Gleichstellung unterstützt die Fachstelle die städtischen Departemente und Dienstabteilungen. Sie leistet Informations-, Sensibilisierungs- und Überzeugungsarbeit, sie berät Abteilungen bei der Umsetzung von Gleichstellungsmassnahmen und beantwortet Anfragen zu individuellen wie strukturellen Problemstellungen, die die Gleichstellung von Frau und Mann betreffen.
Gleichstellungsplan
Der Gleichstellungsplan Stadt Zürich entsteht im Auftrag des Stadtrates. Alle neun Departemente sind in die Entwicklung des Plans miteinbezogen. Die Fachstelle für Gleichstellung leitet und koordiniert den Prozess.
weitere Informationen zum Gleichstellungsplan
Beispiele
Konkrete Beispiele aus der breiten Palette der verwaltungsinternen Arbeit der Fachstelle für Gleichstellung sind unter anderen:
- Kurse und Seminare für städtische Mitarbeitende und Führungskräfte
- Beratungsangebot für städtische Mitarbeitende zum Themenkomplex «Beruf und Familie vereinbaren – Teilzeitarbeit – Teilzeit und Karriere»
- Merkblätter und Intranet-Site
- Schulung der städtischen Vertrauenspersonen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- Einsitz in verschiedenen städtischen Arbeitsgruppen
- Auskünfte auf individuelle Anfragen städtischer MitarbeiterInnen z.B. zu Lohn, Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgespräch, Kinderbetreuungsangebot, Mutterschaft, sprachliche Gleichstellung
- Begutachten von Plakaten für die Abteilung Reklameanlagen unter dem Aspekt sexistische Werbung
- Konzipieren, durchführen von und mitwirken bei verwaltungsinternen Veranstaltungen
- Organisieren und finanzieren von Praktikumsplätzen für Wiedereinsteigerinnen in der Stadtverwaltung
- Führen des Sekretariats des stadträtlichen Gleichstellungspreises
- Vorbereiten und verfassen von Stadtratsbeschlüssen und Reglementen
- usw.
Merkblatt «Vereinbarkeit von Beruf und Familie - Das steht im Personalrecht», Zürich 2009 (PDF, 1 Seite, 41 KB)

