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Lohngleichheit
Das Lohnniveau in der Stadt Zürich ist wesentlich höher als im Schweizer Durchschnitt, wesentlich höher sind auch die Unterschiede zwischen den Löhnen von Frauen und denen von Männern.
In der Stadtzürcher Privatwirtschaft liegt der monatliche Bruttolohn (Median) für Männer bei Fr. 8177.-, für Frauen beträgt er Fr. 5891.-. Das entspricht einem Unterschied von 28 Prozent.
Schweizweit beträgt der Unterschied zwischen Frauen- und Männerlöhnen 19.4 Prozent bzw. gemäss den neusten Zahlen von 2010: 18.4 Prozent .
(Quelle: Schweizerische Lohnstrukturerhebung LSE 2008 und 2010 bzw. Statistik Stadt Zürich)
Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts besteht weiter
Die Unterschiede zwischen Frauenlöhnen und Männerlöhnen lassen sich zum Teil erklären durch Unterschiede in der beruflichen Stellung, den Anforderungen des Arbeitsplatzes, der Ausbildung usw. Für einen Teil des Lohnunterschiedes gibt es aber keine andere «Erklärung» als die, dass Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit auch heute noch schlechter entlöhnt werden als Männer. In der Stadtzürcher Privatwirtschaft liegt diese sogenannte Lohndiskriminierung bei 9.8 Prozent.
Über Löhne reden
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Tramplakat aus der Kampagne «Über Löhne reden» der Fachstelle für Gleichstellung
Die Fachstelle für Gleichstellung hat mit verschiedenen Sensibilisierungs- und Informationsmassnahmen dazu beigetragen, dass heute viele von der Ungleichheit zwischen Frauenlöhnen und Männerlöhnen wissen.
Das Reden über Löhne, Lohntransparenz, zu wissen wieviel andere verdienen, ist eine wichtige Voraussetzung, damit Lohndiskriminierungen im konkreten Fall überhaupt wahrgenommen werden können, oder damit sie gar nicht erst entstehen.
Lohndiskriminierung ist einklagbar
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) ist seit 1996 in Kraft. Es ermöglicht es Einzelpersonen, Berufsverbänden und Gewerkschaften, Lohndiskriminierungen aufgrund des Geschlechts einzuklagen und Lohnanpassungen sowie Lohnnachzahlungen zu fordern.
Eine Lohndiskriminierung liegt dann vor, wenn Frauen und Männer im gleichen Unternehmen für die gleiche oder für eine gleichwertige Arbeit nicht gleich entlöhnt werden.
Zahlreiche Fälle von Lohn(un)gleichheit können in der von der Fachstelle für Gleichstellung initiierten und mitgetragenen online-Datenbank «Entscheide nach Gleichstellungsgesetz» nachgelesen werden.

