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Betagtenbetreuung

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Die Betreuung von betagten Menschen in ihrem eigenen Zuhause entwickelt sich zu einem neuem Arbeitsmarkt, vor allem für Migrantinnen aus Deutschland oder aus osteuropäischen EU-Ländern.

«Pendel-Migrantinnen» werden diese neuen Hausangestellten auch genannt. Sie kommen für Wochen oder Monate in die Schweiz, arbeiten hier in einem Privathaushalt und kehren dazwischen für kurze Zeit in ihr Herkunftsland zurück.

Aus Gleichstellungssicht ist dieser neue Arbeitsmarkt Privathaushalt brisant:

  • Er ist fast ausschliesslich auf weibliche Arbeitskräfte ausgerichtet.
  • Die Betreuerinnen müssen keine spezifische Berufsausbildung nachweisen. Gefragt sind ihre sogenannt weiblichen Fähigkeiten der Haushalt- und Betreuungsarbeit.
  • Die  Arbeitsbedingungen sind wenig reguliert und nur schwer zu kontrollieren. Oft werden die Betreuerinnen nur für einen Teil der Arbeitszeit bezahlt und für ihre Präsenzzeit überhaupt nicht.
  • Die Arbeitsverhältnisse sind meistens kurz und befristet. Eine Lohnfortzahlung bei Krankheit ist daher gesetzlich nicht vorgeschrieben. 
  • Die Löhne sind für hiesige Verhältnisse tief bis sehr tief; gemessen an dem, was die Frauen in ihrem Herkunftsland verdienen (bzw. verdienen könnten, wenn sie eine Stelle finden würden), sind sie jedoch hoch.

Die Fachstelle für Gleichstellung realisiert verschiedene Massnahmen zum Thema:


Tagung

Zusammen mit Careum F+E organisierte die Fachstelle für Gleichstellung am 11. November 2011 die Fach-Tagung «Arbeitsmarkt Privathaushalt – Betagtenbetreuung durch Migrantinnen». Sie zeigte die aktuellen Entwicklungen auf, stellte Forschungsprojekte aus der Schweiz vor und vernetzte Fachleute.

weitere Informationen zur Tagung

Referate der Tagung


Marktanalyse

Die Fachstelle für Gleichstellung erteilte dem Geografischen Institut der Uni Zürich einen Auftrag, den Markt im Raum Zürich zu analysieren. Wer sind die Anbieter? Wieviele Pendel-Migrantinnen vermitteln sie? Wie sind die Arbeitsbedingungen?

Die Ergebnisse liegen im Frühling 2012 vor.


Befragung zur Situation in den Haushalten

Zusammen mit Careum F+E realisiert die Fachstelle für Gleichstellung eine Befragung von Spitex-MitarbeiterInnen. Dabei interessieren Fragen wie:

  • Wieviele Haushalte, die die Spitex beanspruchen, beschäftigen zusätzlich eine Pendel-Migrantin?
  • In welchen Fällen kommt es zu einem kombinierten Arrangement von Spitex-Pflege plus Betreuung durch eine Pendel-Migrantin?
  • Wie sieht dabei die Zusammenarbeit aus?
  • Welche Rolle haben die Angehörigen?

Die Ergebnisse liegen im Frühling 2012 vor.


Informationen für private ArbeitgeberInnen

Im Frühling 2012 wird die Fachstelle für Gleichstellung ein Printprodukt vorlegen, das private ArbeitgeberInnen sensibilisiert und sie darin unterstützt, das Arbeitsverhältnis mit den ausländischen Betreuerinnen fair zu gestalten.


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Hintergrund / Zahlen

In der Schweiz werden rund 2/3 der pflegebedürftigen Menschen zuhause gepflegt.

Von den über 80-Jährigen verbringen ca. 4/5 ihren letzten Lebensabschnitt weder in einem Alters- noch in einem Pflegeheim.

In der Stadt Zürich leben rund 21'000 über 80-Jährige.

Wer eine Rundum-Betreuung via Vermittlungsagentur organisiert, muss mit Kosten in der Grössenordnung von 6800 bis 8700 Franken rechnen. Davon entfallen ca. 3200 bis 3700 Franken auf die Brutto-Lohnkosten der Betreuerin. Nach Abzug von Quellensteuer, Kost und Logis bleibt der Betreuerin ein Betrag in der Grössenordnung von 2400 bis 2800 Franken.


Fachliteratur zum Thema

In der Bibliothek zur Gleichstellung finden Sie diverse Publikationen zum Thema. vgl. unten stehendes PDF


Rechtliches

Rechtsgutachen

Wie sieht die Rechtslage für solche Arbeitsverhältnisse in der Schweiz aus? Wer ist ArbeitgeberIn wenn die Betreuerin über eine Agentur vermittelt wird? Wie sehen die Mindestlöhne aus? Welche ausländerrechtlichen Bestimmungen gelten? Und was ist bisher nicht geregelt? Für Antworten auf solche und ähnliche Fragen gab die Fachstelle für Gleichstellung ein Rechtsgutachten in Auftrag.


Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft

Seit dem 1. Januar 2011 gilt in der ganzen Schweiz mit Ausnahme von Genf der Normalarbeitsvertrag (NAV) für ArbeitnehmerInnen in der Hauswirtschaft mit zwingenden Mindestlöhnen.

Verordnung über den NAV Hauswirtschaft

Informationen des SECO


Kanton Zürich

Der Kanton Zürich kennt seit 1991 den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche ArbeitnehmerInnen. Er kommt dann zum Zug, wenn keine anderen individuellen Vereinbarungen zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn getroffen wurden.


Merkblätter


ILO-Konvention

Die ILO (International Labour Organization) verabschiedete im Juni 2011 eine Konvention zum Schutz der Hausangestellten - die «Domestic Workers Convention» C 189 - sowie eine Empfehlung dazu, die Domestic Workers Recommendation R201.

Die Konvention will die Arbeitsbedingungen für Hausangestellte auf internationaler Ebene regeln. Ein schriftlicher Vertrag, in dem Lohn, Arbeitszeiten und Freizeit geregelt sind, soll Pflicht werden. Aktuell läuft der Ratifizierungsprozess für diese Konvention.


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Weitere Informationen

Kontakt

Fachstelle für Gleichstellung


Dore Heim