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Familienregister und Einbürgerungsakten

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  • Die dezentral – am jeweiligen Bürgerort – geführten Familienregister bilden die eigentliche "Bevölkerungsbuchhaltung" der Schweiz.
  • Bürgerinnen und Bürger von Zürich erscheinen im Familienregister der Stadt Zürich. Das Familienregister befindet sich im Zivilstandsamt. Das jüngste im Stadtarchiv gelagerte Familienregister ist das Bürgerregister von Johann Jakob Holzhalb, das dieser von 1825 bis 1855 geführt hat (Nachträge bis um 1860). Es kann im Lesesaal des Stadtarchivs eingesehen werden (Kopie).

Bei Fragen zu Einbürgerungen bis 1994 wenden Sie sich ans Stadtarchiv, beim Erwerb des Bürgerrechts seit 1995 an die Stadtkanzlei (Bürgerrechtsabteilung). Es handelt sich um "Akten mit Personendaten", die nur auf schriftliches begründetes Gesuch hin vorzeitig zugänglich gemacht werden können (zu Datenschutz und Schutzfristen vgl. das Archivreglement vom 24. Januar 2001, Art. 34 – 36).


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