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Aktenablieferungen

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Die Form der Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Zürich

Der Artikel 20 des geltenden Archivreglements (StRB Nr. 123/2001) legt fest, dass jedes Organ der Stadt Zürich eine qualifizierte Person zu bezeichnen hat, die für die geordnete Aktenablage verantwortlich ist. Diese Person ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner des Stadtarchivs und arbeitet eng mit diesem zusammen.

Seit 2003 ist dieser Artikel in der ganzen Stadtverwaltung umgesetzt. Auf Stufe jeder Dienstabteilung, Behörde oder Fachstelle ist somit eine ablageverantwortliche Person für die vorarchivischen Arbeiten zuständig. Diese AnsprechpartnerInnen sind in jedem Fall beizuziehen, um die Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv effizient zu koordinieren.


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