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Sprachstandnachweis und Aufenthaltsrecht / Bürgerrecht

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Bei Entscheidungen zur Erteilung einer Niederlassungsbewilligung oder des Bürgerrechts wird vermehrt der Nachweis von Sprachkenntnissen eingefordert. Dabei wird vielfach davon ausgegangen, dass mit dem Gemeinsame Europäischen Referenzrahmen ein geeigneter "Kriterienkatalog" vorliegt. In diesem Arbeitspapier macht die Integrationsförderung darauf aufmerksam, dass diese Annahme falsch ist und dass sich insbesondere für bildungsschwache Migrantinnen und Migranten unnötige Benachteiligungen ergeben können.


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