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Volkszählung

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Neue Volkszählung 2010

Keine landesweite Vollerhebung mehr

Im Jahr 2010 findet bei der Volkszählung ein Systemwechsel statt. Anstelle einer landesweiten Vollerhebung bei der Bevölkerung werden die Basisinformationen für die «neue» Volkszählung Ende 2010 aus den harmonisierten Einwohnerregistern entnommen. Dabei wird die Bevölkerung nicht mehr nach dem wirtschaftlichen, sondern neu nach dem ständigen Wohnsitz ausgewiesen.


Ergänzende Stichprobenerhebungen

Zur Erhebung der fehlenden Merkmale aus der bisherigen Volkszählung werden zusätzlich verschiedene Stichprobenerhebungen durchgeführt. Diese umfassen eine jährliche Strukturerhebung, die ergänzende Informationen zu den Themen Bevölkerung, Haushalte, Familie, Wohnen, Mobilität, Bildung, Sprache und Religion liefert. Darüber hinaus wird jedes Jahr eine thematische Erhebung – ebenfalls in Form einer Stichprobe – zu einem spezifischen Thema (z.B. Mobilität; Aus- und Weiterbildung; Sprache, Religion und Kultur) durchgeführt. Bei sämtlichen Stichprobenerhebungen wird nur noch ein kleiner Teil der Bevölkerung schriftlich oder telefonisch befragt. In der Stadt Zürich werden dies bei der Ende 2010 stattfindenden Strukturerhebung rund 40 000 Personen im Alter ab 15 Jahren sein.


Einwohnerregister werden harmonisiert

Die Neue Volkszählung beruht auf einer Registererhebung, die vorhandene Verwaltungsdaten auswertet. Voraussetzung dazu ist, dass die verschiedenen Einwohnerregister auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Stufe harmonisiert sind. Dieses Ziel soll durch die Umsetzung der «Registerharmonisierung» erreicht werden.


Volkszählung 1850 bis 2000

Von der reinen Personenerhebung zur vielschichtigen Strukturerhebung

Die Eidgenössische Volkszählung wird als grösste Bundeserhebung der Schweiz von 1850 bis 2000 in zehnjährigem Rhythmus durchgeführt. Sie zeichnet die demografische, räumliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz seit 1850 nach. Ihre Ergebnisse dienen der Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft gleichermassen und bilden die Grundlage für Entscheide auf vielen wichtigen Gebieten. Nebst der eigentlichen Personenerhebung umfasste die Volkszählung auch eine Haushaltserhebung sowie eine Gebäude- und Wohnungserhebung. Die Volkszählung war bis zum Jahr 2000 als Vollerhebung in der Form einer schriftlichen Befragung konzipiert.


Die wichtigsten erhobenen Merkmale

Von Bedeutung für die Bevölkerungsstatistik sind die Ergebnisse der Personenerhebung (Personenfragebogen) und der Haushaltserhebung (Haushaltsfragebogen). Von jeder in der Schweiz wohnhaften Person wurden unter anderem die folgenden Merkmale erhoben:

  • Wohngemeinde sowie allfälliger zweiter Wohnsitz
  • Wohngemeinde vor fünf Jahren
  • Wohngemeinde zur Zeit der Geburt
  • Alter, Geschlecht, Zivilstand, Staatsangehörigkeit, Religion
  • Sprache (Hauptsprache,(Umgangssprachen)
  • Aufenthaltsstatus
  • Stellung im Haushalt
  • Ausbildung, Erwerbssituation, berufliche Stellung
  • Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsort und benutzte Verkehrsmittel für den Arbeits- beziehungsweise Schulweg

Haushaltsbildung als wesentliches Ziel

Ein wesentliches Ziel der Volkszählung war, eine Haushaltsbildung vorzunehmen zu können. Dadurch war es möglich, für jeden Haushalt die Zahl der Personen nach Stellung im Haushalt sowie das Alter, das Geschlecht und weitere Merkmale der in einem Haushalt lebenden Mitglieder zu ermitteln.

Die Volkszählung gemäss bisherigem Konzept stützte sich auf die Bevölkerung nach dem wirtschaftlichen Wohnsitz, das heisst, eine Person wird derjenigen Gemeinde zugeteilt, in der sie sich während der Woche aufhält und deren Infrastruktur sie beansprucht. Dies umfasst somit auch Personen mit Wochenaufenthalt. Seit 1990 wurde zusätzlich der zivilrechtliche Wohnsitz erhoben. Am zivilrechtlichen Wohnsitz sind im Normalfall die Steuern zu entrichten, und dieser Gemeinde kann auch das Stimm- und Wahlrecht ausgeübt werden.



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