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Nutzungskonzept für Kulturplatz Münsterhof

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat das künftige Nutzungskonzept für den Münsterhof beschlossen. Der Münsterhof wird ab 2016 zum Kulturplatz und beherbergt ausgewählte kulturelle Veranstaltungen. Die bisherigen grossen Anlässe werden weiterhin bewilligt. An rund 255 Tagen im Jahr wird der Platz frei sein.

18. März 2015

Die Bauarbeiten zur Neugestaltung des Münsterhofs haben im ersten Quartal 2015 begonnen. Im Rahmen eines breit abgestützten Mitwirkungsverfahrens mit Vertreterinnen und Vertretern der Anrainer und des Gewerbes wurde 2010 ein «Konsenspapier Kulturplatz» erarbeitet. Auf dieser Basis hat der Stadtrat nun das künftige Nutzungskonzept für den Münsterhof verabschiedet.

Münsterhof als Kulturplatz

Ab 2016 wird der dann parkplatzfreie Münsterhof neu als Kulturplatz positioniert. Im Rhythmus der Jahreszeiten sollen vier bis fünf qualitativ hochstehende kulturelle Veranstaltungen oder Kunstnutzungen stattfinden. Im Frühjahr und Vorsommer stehen Tanz und Theater im Zentrum, mit je einer Veranstaltung im Rahmen des Tanzfestivals «Zürich tanzt» und der Festspiele Zürich. Im Sommer und Herbst steht der Münsterhof dreissig Tage für Kunstnutzungen zur Verfügung, und ab 2017 organisiert die Zürcher Hochschule der Künste ZHdK zusammen mit dem von den Anrainerinnen und Anrainern neu gegründeten Förderverein Kulturplatz Münsterhof unter dem Titel «Marktplatz der Künste» jährlich Anfang Oktober ein drei- bis viertägiges Theater- und Musikfestival. Im Dezember kann auf dem Münsterhof ein Weihnachtsmarkt nach den 2014 verabschiedeten Richtlinien stattfinden.

Traditions-Veranstaltungen weiterhin möglich

Die bisher periodisch oder jährlich stattfindenden traditionellen, grossen Veranstaltungen auf dem Münsterhof können regelmässig bewilligt werden. Dazu gehören das Sechseläuten, der Silvesterlauf, die Fasnacht, das Züri-Fäscht, das Mittelalterspectaculum, das Jugendmusik- und das Blasmusikfestival sowie der vorgesehene Weihnachtsmarkt.

Zur Alltagsnutzung für die Bevölkerung

Der Münsterhof soll primär der Bevölkerung für die Alltagsnutzung zur Verfügung stehen. Deshalb soll der Platz mindestens während rund 70 Prozent der Zeit (255 Tage) keinerlei Belegung aufweisen. Im Einzelfall entscheidet der Stadtrat, ob ein Anlass zugelassen wird.

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