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Stadtammann- und Betreibungsämter / Friedensrichterämter
Die Stadtammann- und Betreibungsämter und die Friedensrichterämter sind selbständige Organisationseinheiten. Die Stadtammänner sowie die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind direkt vom Volk gewählt.
Die Stadtammann- und Betreibungsämter und die Friedensrichterämter sind dem Präsidialdepartement administrativ zugeordnet.


