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Second Opinion

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In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, bei der Vermittlung von Klientinnen und Klienten eine Zweitmeinung einzuholen.

Im Second Opinion genannten Verfahren werden in ein bis drei Gesprächen mit den Kandidatinnen und Kandidaten deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermittelt.

Dabei werden insbesondere folgende Fragen geklärt:

  • Wo steht der Kandidat, die Kandidatin in Bezug auf den Bewerbungsprozess und einen allfälligen Stellenantritt?
  • Was sind seine/ihre Voraussetzungen für die Stellensuche auf dem ersten Arbeitsmarkt?
  • Welche Tätigkeiten und Einsatzbereiche kämen für ihn/sie in Frage?
  • Welche Unterstützungsmassnahmen könnten seine/ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt verbessern?


Die Anmeldung erfolgt über die Arbeitsintegrationsangebote der Sozialen Einrichtungen und Betriebe oder über die externen Teillohnbetriebe.


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