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Berufliche Massnahmen der IV
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Im Werkatelier können Menschen mit Behinderung ihre Fähigkeiten abklären lassen
Die städtische Arbeitsintegration bietet im Rahmen der Beruflichen Massnahmen der IV folgende Leistungen an:
- Abklärungen
- Trainings
- Ausbildungen
Die Angebote zielen darauf ab, Menschen mit Leistungseinschränkungen (wieder) in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern oder ihnen Alternativen – z. B. einen geschützten Dauerarbeitsplatz – zu erschliessen.
Die Angebote richten sich auch an Jugendliche.
Die Beruflichen Massnahmen werden von der Fachstelle BTZ begleitet.
Die Stellenvermittlung unterstützt die Teilnehmenden bei der Suche nach einer Stelle oder einem Praktikumsplatz im ersten Arbeitsmarkt.
Angebot
Abklärungen
Die Abklärung umfasst ein Aufnahmegespräch, eine dreiwöchige Vorabklärung sowie einen dreimonatigen Arbeitseinsatz in einem für die abzuklärende Person geeigneten Tätigkeitsfeld.
Dabei wird die Arbeitsfähigkeit der Klientin/des Klienten erhoben und geprüft, ob ein (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben möglich ist.
Trainings
KlientInnen mit entsprechender Empfehlung können im Anschluss an die Abklärung ein weiterführendes Training absolvieren.
Dieses dauert sechs Monate und erlaubt den Teilnehmenden, ihre Arbeitsfähigkeit weiter auszubauen und sich vertieft auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben vorzubereiten.
Ausbildungen
Die Ausbildungen decken ein breites Spektrum von Niveaus und Branchen ab. Angeboten werden einfache Anlehren von 1–2 Jahren Dauer (Praktische Ausbildungen nach INSOS), 2-jährige Attestausbildungen sowie 3-jährige Berufslehren mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis.
Voraussetzungen
Die zugewiesenen Personen haben Anspruch auf eine Finanzierung der Beruflichen Massnahmen durch eine kantonale IV-Stelle.

