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Teillohn
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Sargproduktion in der Holzwerkstatt
Teillohnstellen ermöglichen es Sozialhilfebeziehenden, die auf dem ersten Arbeitsmarkt vorerst keine Anstellung finden, wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und einen Teil ihres Einkommens selber zu erzielen.
Das Sozialdepartement stellt Teillohnstellen in eigenen Betrieben zur Verfügung und vermittelt Teillohnangestellte an andere städtische Unternehmen.
Zudem unterstützt die Stadt Zürich private Trägerschaften, die Teillohnjobs anbieten.
Die Anstellungen im Teillohn sind unbefristet.
Die Anmeldung erfolgt über die Sozialzentren der Stadt Zürich.
Städtische Arbeitsintegrationsbetriebe mit Teillohnplätzen
Angebot
Die Teillohnangestellten arbeiten in Betrieben, die überwiegend in Nischen tätig sind und sonst nicht profitabel bewirtschaftet werden könnten.
- Anstellung mit unbefristetem Arbeitsvertrag nach städtischem Reglement
- Beförderungschancen bei guter Leistung
- bezahlte Ferien und Sozialleistungen nach gesetzlichen Vorgaben
- Erwerb von Schlüsselqualifikationen für den Arbeitsmarkt
Teillohnstellen sind geeignet für erwerbslose Sozialhilfebeziehende,
- die aufgrund ihres persönlichen Hintergrunds oder der Arbeitsmarktsituation im Moment keine reguläre Anstellung finden,
- die arbeiten und eine Gegenleistung zur Sozialhilfe erbringen können,
- die mindestens eine 50%-Anstellung aufnehmen können,
- bei denen keine akute Suchtmittelproblematik besteht.
Voraussetzungen
Angemeldet werden können erwerbslose Frauen und Männer,
- die in der Stadt Zürich Sozialhilfe beziehen,
- Schweizer Staatsbürgerin/-bürger sind oder
- eine Arbeitsbewilligung einholen können.

